Menschenrechte

Erklärung kolumbianischer Menschenrechts-, Friedens- und Basisorganisationen anlässlich der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen

Die schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechtes betreffen die Verantwortung des kolumbianischen Staates und erfordern eine konsequente und entschiedene Aktion der UN-Menschenrechtskommission (UN-MRK). Trotz mangelnder Zusammenarbeit der kolumbianischen Behörden mit dem Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Kolumbien hat das Büro sein Mandat angemessen ausgeführt. Die kolumbianische Regierung setzt auch weiterhin die Empfehlungen des UN-Büros sowie anderer UN-Instanzen nicht um. Die Arbeit von UN-Delegierten wurde abgewertet und die mit der UN-Menschenrechtskommission eingegangenen Verpflichtungen nicht eingelöst.

Im Zeitraum von Juni 2000 bis Juni 2001 starben in Kolumbien jeden Tag durchschnittlich 20 Menschen aufgrund der sozialen und politischen Gewalt oder "verschwanden. 12 Personen wurden Opfer extralegaler Hinrichtungen, im statistischen Schnitt wurde täglich über eine Person zum Verschwinden gebracht, eine wurde aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Randgruppe umgebracht und über fünf Personen starben bei kriegerischen Auseinandersetzungen.

Bei 85% der Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens und extralegaler Hinrichtungen, bei denen die Urheberschaft bekannt ist, ist staatliche Verantwortung gegeben: 3,4% (106 Opfer) in direkter Form (d.h. sie wurden von Mitgliedern der staatlichen Sicherheitskräfte begangen) und 81,6% (2545 Opfer) in indirekter Form, mittels paramilitärischer Gruppen. Bei 15% dieser Verletzungen (468 Opfer) waren Mitglieder der Guerillagruppen verantwortlich.

In 2001 wurden über 3000 Personen entführt. Ca. 60% dieser Entführungen werden der Guerilla, 10% den Paramilitärs und 30% gewöhnlichen Kriminellen angelastet.

Das hohe Niveau von Straflosigkeit ist alarmierend. Weiterhin sind Gerichtsverfahren von Menschenrechtsverbrechen der Militärjustiz zugeordnet. Ermittlungsfortschritte der Sonderabteilung für Menschenrechte der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft ( Unidad Nacional de Derechos Humanos de la Fiscalía General ) sind durch die Haltung des derzeitigen Generalstaatsanwaltes bedroht. Seine Entscheidungen haben die Rolle dieser Abteilung geschwächt. Beispiel dafür ist seine Intervention in einem Prozess gegen den Armeegeneral i.R.. Rito Alejo del Río, gegen den wegen der Förderung von paramilitärischen Gruppen ermittelt wird. Mit seinem Verhalten verstieß der neue Generalstaatsanwalt gegen die Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwälte, die diese als Justizangestellte haben.

Im August 2001 wurde das Gesetz zur Nationalen Sicherheit (Gesetz 684) verabschiedet, das rechtsstaatlichte Garantien aberkennt und die kolumbianische Verfassung sowie internationales Recht verletzt. Es räumt den Sicherheitskräften ungebührliche Rechte ein und schafft neue Mechanismen für Straflosigkeit für Staatsbedienstete. Es ermöglicht eine verfassungswidrige Regelung des Ausnahmezustandes, stellt die militärische über die zivile Autorität und erlaubt es, die Zivilbevölkerung zu Kombattanten zu machen. Es richtet eine vierte Gewalt, die sogen. Nationale Gewalt ( poder nacional ), ein, die der konstitutionellen Gewaltenteilung fremd ist. Das Gesetz gründet sich auf dieDoktrin der Nationalen Sicherheit.

Eine Antiterror-Strategie , die bei der Entwicklung dieses Gesetzes angekündigt wurde, impliziert undemokratische Maßnahmen wie die strafrechtliche Verantwortung von Minderjährigen und geheime Gesetzesverfahren.

Die staatlichen Behörden ergriffen keine konsequenten Maßnahmen gegen das Agieren paramilitärischer Gruppen : Weder der Sechs Punkte-Plan noch das Koordinationszentrum zur Bekämpfung der Paramilitärs, das von dem kolumbianischen Vizepräsidenten vor der UN-Menschenrechtskommission mit großen Worten angekündigt wurde, verzeichneten trotz wiederholter internationaler Empfehlungen wirkliche Resultate.

In 2001 waren paramilitärische Gruppen, die mit Billigung, Toleranz, Komplizenschaft oder auch Zusammenarbeit von Staatsbediensteten handelten, für zahllose grausame Verbrechen verantwortlich, darunter Fälle von Verschwindenlassen, Morden, Massakern, Entführungen, gewaltsame Vertreibungen sowie Blockaden von Nahrungsmitteln und sonstigen Gütern für die Zivilbevölkerung. Präventive Warnungen und Hinweise auf die Vorbereitung dieser Verbrechen wurden nicht zur Kenntnis genommen und Personen, die diese Meldungen machten, in manchen Fällen diskreditiert. Die Paramilitärs begingen im Zeitraum von Juni 2000 bis Juni 2001 171 Massaker. Bei dem Massaker in dem Dorf Chengue (Departement Sucre) wurden 38 Personen getötet und 4 zum Verschwinden gebracht. Viele Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt. Bei dem Massaker von El Naya (Departement Cauca) wurden 45 Menschen gefoltert und umgebracht. Die Staatsanwaltschaft untersucht weder Vergewaltigungen noch Folterungen. Detaillierten Anzeigen und Hinweisen auf die Beteiligung von Staatsbediensteten bei diesen Massakern wurde nicht nachgegangen.

Die Zahl der Binnenflüchtlinge nimmt weiter zu. In 2001 wurden 375 500 Menschen, das heißt, durchschnittlich 1029 Personen pro Tag, gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Fluchtgründe waren Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, wahllose Besprühungen mit Pestiziden im Rahmen der Drogenbekämpfung und in Anwendung der US-Militärhilfe ("Plan Colombia und "Anden-Initiative), und die Durchführung von wirtschaftlichen Großprojekten. Vom Staat wurden nur 20% der Binnenflüchtlinge mit Nothilfe versorgt.

Am meisten von Vertreibung betroffen ist die kleinbäuerliche Bevölkerung, darunter viele AfrokolumbianerInnen. Ihre Flucht bewirkt die Zerstörung ihres sozialen Netzes und mindert die kleinbäuerliche Nahrungsmittelproduktion. Der Staat hat in vielen Fällen die von ihm eingegangenen Verpflichtungen mit Kleinbauern, Indígenas und Schwarzen nicht eingehalten. Die Schwierigkeiten, das Land zu bebauen, erzeugen in ländlichen Gebieten eine Ernährungskrise für die Bevölkerung.

Die Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen stellte bei einem Besuch im November 2001 fest, dass die bewaffneten Akteure, eingeschlossen die staatlichen Sicherheitskräfte, Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen begehen. Auch Fälle sexueller Sklaverei sind bekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesen Fällen nicht angemessen. Die Straftaten bleiben ungeahndet.

Das Komitee für die Rechte der Kinder beobachtete, dass der kolumbianische Staat fundamentale Rechte von Kindern und Minderjährigen nicht ausreichend gewährleistet. Im Jahr 2000 wurden jeden Tag drei Minderjährige umgebracht. Es gibt kein vereinheitlichtes und zuverlässiges staatliches System zur Feststellung der Identität, was gewaltsames Verschwindenlassen und illegale Adoptionen begünstigt. Viele Kinder werden Opfer sexueller Ausbeutung. 3 Mio. Kinder (21,5%) gehen nicht zur Schule. Im Kontext des bewaffneten Konfliktes werden Kinder Opfer von Zwangsrekrutierung, außergesetzlichen Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folterungen.

Die afrokolumbianischen Gemeinschaften und indigenen Völker leiden unter dem Verlust ihrer ethnischen und kulturellen Identität. Von der staatlichen Politik werden sie nicht entsprechend berücksichtigt, diskriminiert oder anderen Interessen untergeordnet. Der physische und politische Verlust ihres angestammten Landes und von traditionellen Wohngebieten bewirkt die Zerstörung ihrer Kultur und bedroht ihre Existenz. Im Jahr 2001 wurden mehrere indigene und afrokolumbianische Gemeinden gewaltsam vertrieben. Indigene und afrokolumbianische Führungspersonen wurden umgebracht und verschleppt.

Die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für Human Rights Defenders stellte im Oktober 2001 fest, dass die Angriffe gegen Human Rights Defenders (einschließlich JournalistInnen, GewerkschafterInnen, Führungsleute von Bauern-, Indígena-, Schwarzen-und Vertriebenen-Organisationen) im letzten Jahr zugenommen haben. Sie wurden Opfer von Morden, Verschleppungen und Attentaten. Ihre Telefone wurden abgehört, Vertreter staatlicher Behörden äußerten sich in stigmatisierender Weise über sie, auch wurde gerichtlich gegen sie vorgegangen. Zwischen Januar und November 2001 wurden neun Mitglieder von Menschenrechtsgruppen umgebracht. In 2001 wurden insgesamt 164 GewerkschafterInnen ermordet, 79 zum Verschwinden gebracht. Infolge dieser Situation lösten sich mehrere Organisationen auf. Staatsanwälte und andere Beamte, die Menschenrechtsverletzungen untersuchten, wurden verfolgt und gezwungen, ins Exil zu gehen. Andere wurden umgebracht. Die Regierung unterließ es, die der Situation angemessenen Maßnahmen zu treffen.

Die Rechte homosexueller Personen sind nicht voll anerkannt. Der Verfassungsgerichtshof ging hinter vorherige positive Entscheidungen zurück und verweigerte das Recht auf Sozialversicherung infolge der sexuellen Option der Kläger.

Die Situation in den Gefängnissen ist weiter besorgniserregend. Die Regierung löste ihre Verpflichtung, das Leben und die Unversehrtheit der Gefangenen zu schützen, nicht ein: Dies ermöglichte einen Übergriff paramilitärischer Häftlinge im Modelo-Gefängnis in Bogotá. Es gibt ernstzunehmende Hinweise auf Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens und Entführungen in den Strafvollzugsanstalten.

Die Mehrheit der kolumbianischen Bevölkerung genießt nicht wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mindestrechte . Das Armutsniveau liegt bei 62,7%. 16,8% sind arbeitslos (offene Arbeitslosigkeit). Durch die Regierungspolitik verschlechtern sich die prekären Bedingungen von ArbeitnehmerInnen.

Die schwerwiegenden Verletzungen des Humanitären Völkerrechtes von Seiten der Konfliktparteien halten an, insbesondere Geiselnahmen in Form von Entführungen und Festnahmen von Zivilpersonen. Neben anderen Verletzungen beging die Guerillagruppe FARC ein Massaker an sieben Personen in Puracé (Departement Cauca) im Februar 2001. Auch entführte sie Angehörige einer internationalen Entwicklungsbehörde. Die Guerillagruppe ELN verursachte u.a. bei einem Sprengstoffanschlag im Departement Antioquia den Tod von drei Minderjährigen im August 2001.

Polizeistationen werden vom Staat weiterhin an Orten untergebracht, die im Falle von Überfällen die Zivilbevölkerung gefährden. Die Polizei gehört in Kolumbien zum Verteidigungsministerium und nimmt an Aufgaben der Aufstandsbekämpfung teil, weshalb es zu Angriffen der Guerilla kommen kann.

Auf die einseitige Waffenruhe der ELN und den humanitären Austausch von Gefangenen zwischen FARC und Regierung ist positiv zu verweisen. Diese Maßnahmen bahnen den Weg für zukünftige umfassende Vereinbarungen bezüglich Menschenrechte und Humanitäres Recht.

Die unterzeichneten Organisationen unterstützen eine Verhandlungslösung des bewaffneten Konfliktes. Sie muss von einer ernsthaften Menschenrechtspolitik begleitet sein und die Rechte der Bevölkerung sowie die Rechte der Opfer auf Wahrheit, integrale Wiedergutmachung und Bestrafung der Verantwortlichen wirklich gewährleisten. Wir fordern von den bewaffneten Akteuren die Achtung der Rechte von Nicht-Kombattanten, die Unterzeichnung von humanitären Abkommen und wirklichen Friedenswillen.

Wir fordern von der UN-Menschenrechtskommission:

Bogotá, Dezember 2001

Übersetzung aus dem Spanischen: Deutsche Menschenrechtskoordination Kolumbien (Februar 2002)

Es unterzeichnen die folgenden kolumbianischen Organisationen:

  1. Asamblea Nacional de jóvenes por la paz
  2. Asamblea Permanente de la Sociedad civil por la paz
  3. Asamblea por la paz de la Unión Sindical Obrera -USO-
  4. Asociación Campesina del valle del río Cimitarra
  5. Asociación Colombiana de Estudiantes universitarios
  6. Asociación de Afrocolombianos desplazados AFRODES-
  7. Asociación de desplazados -ASODES-
  8. Asociación de Familiares de Detenidos Desaparecidos -ASFADDES-
  9. Asociación de Trabajo Interdisciplinario -ATI-
  10. Asociación Minga
  11. Asociación Nacional de Ayuda Solidaria -ANDAS-
  12. Asociación Nacional de desplazados de Colombia -ASODESCOL-
  13. Asociación Sol y Vida
  14. Benposta Nación de Muchach@s
  15. Casa de la Mujer
  16. Central Unitaria de Trabajadores -CUT- Bogotá
  17. Central Unitaria de Trabajadores de Colombia -CUT-
  18. Centro de Investigación y Educación y Educación Popular -CINEP-
  19. Centro Justapaz
  20. Colectivo de Abogados José Alvear Restrepo -CAJAR-
  21. Colectivo de derechos humanos semillas de libertad -CODEHSEL-
  22. Colectivo de jóvenes trabajadores
  23. Colpaz
  24. Comisión Colombiana de Juristas -CCJ-
  25. Comité de Integración del Macizo colombiano -FUNDECIMA-
  26. Comité Permanente de Derechos Humanos Seccional Caldas
  27. Comité Permanente por la defensa de los Derechos Humanos CPDH-
  28. Confederación de Trabajadores de Colombia CTC-
  29. Confederación General de Trabajadores Democráticos -CGTD-
  30. Consejería para los derechos humanos y el desplazamiento -CODHES-
  31. Consejo consultivo de la red distrital de personeros estudiantiles
  32. Corporación AVRE
  33. Corporación Compromiso
  34. Corporación Punto de Vida
  35. Corporación Regional de Derechos Humanos -CREDHOS-
  36. Corporación Reiniciar
  37. Corporación Sembrar
  38. Defensa de los Niños Internacional sección Colombia
  39. Escuela Nacional Sindical -ENS-
  40. Foro Costa Atlántica
  41. Fundación Cleber
  42. Fundación Comité de Solidaridad con Presos Políticos
  43. Fundación Cultura democrática
  44. Fundación Dos Mundos
  45. Fundación Maestros itinerantes
  46. Fundación para la Promoción de la Cultura y la educación popular -FUNPROCEP-
  47. Funpecis
  48. Grupo de Gays y Lesbianas
  49. Humanidad Vigente
  50. Iglesia Presbiteriana de Colombia, Presbiterio de la Costa Norte
  51. Instituto Popular de Capacitación -IPC-
  52. La Fundación Menonita Colombiana para el desarrollo Mencoldes-
  53. Organización Femenina Popular
  54. Organización Indígena de Antioquia -OIA-
  55. Proceso de Comunidades Negras
  56. Protectorado civil
  57. Redepaz
  58. Revista Utopías
  59. Consejo Regional Indígena del Cauca -CRIC-
  60. Asociación de mujeres afrocolombianas -AMUAFRO-
  61. Cabildos mayores de Río Verde y Río Sinú del Pueblo Embera Katío del Río Sinú
  62. Taller de Vida

Originaltext spanisch, ebenfalls englische Übersetzung vorhanden. - Bei Bedarf sich wenden an: kolko@t-online.de

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