Kolumbien-aktuell

No. 335 3. April 2002

  1. Sonderbericht: Humanitäre Krise im Catatumbo

  2. Menschenrechte: Warnende Stimme der UNO


Verfasserequipe:

Alejandro Angulo S.J., Teofilo Vasquez, Eugenio Guerrero, CINEP

Camilo Castellanos, Héctor León Moncayo, Jorge Carvajal, Sophie Berche, ILSA

Juan Francisco Aguilar, Clemencia Rueda, CEPECS

Mitarbeitende: Carolina Aldana, Diana Sánchez, Kolumbianische Juristenkommission

Koordination: Javier Correa Correa

Layout: Carlos "Alguien"

Administration: Fundación CEPECS, Calle 27 A No. 36-24, Bogotá, Tel. 244 02 70, Fax 269 57 00, e-mail: cepecs@colnodo.apc.org

Übersetzung ins Deutsche und Versand in Europa:

Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien, Postfach 7004, CH-6000 Luzern 7 / Schweiz, e-mail: askluzern@datacomm.ch; Internet: www.kolumbien-akutell.ch

1. Sonderbericht: Humanitäre Krise im Catatumbo

Die Ausweitung des bewaffneten Konflikts auf die Region des Catatumbo im Departement Nordsantan­der, das an Venezuela angrenzt, und seine Degradierung, deren Folgen Tod, Zerstörung und gewaltsame Vertreibung sind, ist nur mit den Geschehnissen in Regionen wie Urabá, dem Magdalena Medio, dem Dep. Putumayo und anderen vergleichbar, welche eine ständige Sorge für die KolumbianerInnen darstellen.

Die Vereinigung Minga erarbeitete vier Berichte, die sich auf direkte Informationen aus erster Hand aus der Region selber stützt, dies aufgrund einer Überwachung der Geschehnisse von Februar bis März 2002 vor Ort. Weitere Quellen waren via Telefax übermittelte Berichte von Gemeinschaften, der Bericht der huma­nitären Mission, die Meldungen verschiedener kolumbianischer Regierungsinstitutionen, miteingeschlossen jene der 5. Armeebrigade und des Polizeidepartements von Nordsantander sowie der Miteinbezug von Quellen aus zweiter Hand.

Insgesamt umfasst der Bericht von Minga vier Teile. Kolumbien-aktuell bringt einen Teil davon. Der Ge­samttext kann im Internet unter www.mingaong.com.co abgerufen werden.

"Wir sind allein. Wir flohen mit unseren Kindern in die Berge. Alles liessen wir zurück. Den Traum vieler Jahre und unsere vom Pflügen und Säen ausgetrockneten Hände."

"Vielleicht ist die Natur gnädiger als die Menschen."

"Vielleicht nimmt diese Entwurzelung, dieses Stück zerstörte Heimat ein anderes Land auf... Sofern wir denn ankommen."

Stimmen aus der Serrania La Motilona, Januar 2002

Diese abgebrochenen Sätze, gekennzeichnet durch die Angst, die Erniedrigung und den Schmerz über die Heimat, widerspiegeln das Fühlen von Tausenden von KolumbianerInnen, die in einer humanitären Krise grossen Ausmasses gefangen sind. Diese Krise wurde gezielt von paramilitärischen Organisationen herbei geführt, welche allem Anschein nach mit der Zustimmung von Kreisen der Armee rechnen konnten. Zudem konnten die Paramilitärs mit der Ruhe vorgehen, welche aus dem Wissen entsteht, dass man auf einen Staat zählen kann, der das eigene Vorgehen toleriert und Komplize ist.

Noch ist die Zahl der zivilen Opfer und der Verletzungen des humanitären Völkerrechts ungewiss, welche im Rahmen des paramilitärischen Vormarsches im Gebiet Catatumbo von Ende 2001 bis anfangs 2002 verübt wurden. Ebensowenig gelingt es uns, mittels einiger Worte den Schmerz und die Tragödie dieser Gemeinschaften zum Ausdruck zu bringen: Die Flucht, das Zurücklassen nahestehender Menschen in Grä­bern oder den Bergen.

Dies ist Teil des menschlichen Dramas dieser Bevölkerung und ihrer sozialen Zersplitterung, der sie un­terworfen ist. Es gibt keine grossen Hoffnungen, in kürzerer Zeit wieder zurückkehren zu können, solange die paramilitärische Belagerung aufrecht erhalten bleibt, kein Schutz von Seiten des Staates besteht und die Regierungsinstitutionen sich nicht solidarisch verhalten und sich weigern, dorthin zu gehen wo auch ein Ursprung Kolumbiens zu finden ist.

Vorgeschichte einer angekündigten Krise

Zwei Momente haben die humanitäre Situation der Bevölkerung des Mittleren Catatumbo seit den letzten paramilitärischen Übergriffen geprägt: Erstens, der Beginn vereinzelter Menschenrechtsverletzungen in den fünf Gemeinden, die mit dem Vormarsch und der Positionierung der Paramilitärs in der Region systematisch wurden. Zweitens provozierte die dadurch ausgelöste humanitäre Krise die gewaltsame Vertreibung von mindestens 15'000 Bauern, die sich verzettelt in nahegelegenen Städten, im Urwald oder im Grenzgebiet zu Venezuela aufhalten.

Als Teil der Beschreibung zur humanitären Situation und zu den Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Gemeinschaften, bringen wir eine unvollständige Liste von einigen Fällen von Morden, Verschwinden­lassen und Festnahmen, welche den ersten Moment der von der Bevölkerung erlittenen Situation wieder­geben. Es fällt auf, dass einige der Fälle dieser Liste (auf Seite 3) sich während Militäroperationen der Ar­mee zutrugen, so z.B. im Ort Filogringo, wie Zeugen der vertriebenen Bevölkerung, die sich z.Z. in Notun­terkünften in Convención aufhalten, aufzeigen:

"Am 12. Dezember 2001 wurden die Weiler von Filogringo bombardiert und beschossen. Während fünf Tagen bombardierte und beschoss die Armee das Gebiet. Die Soldaten sagten in Filogringo, dass sie das Gebiet für die Paramilitärs räumten, dass diese dann kommen würden, um mit uns aufzuräumen. Das Gleiche machten die Militärs in Guasiles und La Trinidad. Dort sagten sie den Menschen, sie würden uns nichts an­tun, doch nach ihnen kämen andere, die Kopfabschneider. Wir würden besser verschwinden, damit sie uns nicht umbrächten. In Guasiles schrieben die Militärs AUC (A.dÜ. Abkürzung für die Paramilitärs) auf die Wände wie auch in Puente de Trinidad und in La Libertad. Wo die Militärs hinkamen, hinterliessen sie die Initialen AUC."1

Nach diesen Militäroperationen drangen am 24. Dezember 2001 "offiziell" die Paramilitärs in Filogringo ein, verbaten den Bauern in die Weiler zu gehen und warnten vor ihrem Einmarsch in die Kleinstadt La Tarra. Sie sprengten die Hängebrücken der Weiler Puerto Catatumbo und Buenos Aires und verhinderten so die Bewegung der Leute.

Eine gleiche Situation erlebten die BewohnerInnen von El Aserrío der Gemeinde Teorama, wo am 10. Ja­nuar 2002 Paramilitärs aus La Gabarra eindrangen, die verlassenen Häuser aufbrachen, Möbel, Kleider und Wohnungseinrichtung zerstörten und die Läden des Ortes plünderten.

Ähnlich lief der Einmarsch der Paramilitärs in allen Orten des Mittleren Catatumbos ab, so z.B. in La Tri­nidad, La Libertad und Guasiles.2 Dies löste eine humanitäre Krise grösseren Ausmasses aus, ohne dass der Staat und die Regierung bis jetzt auf diese reagiert haben, dies mit Ausnahme einiger weniger Aktionen des staatlichen Solidaritätsnetzes zugunsten von vertriebenen Familien in leicht erreichbaren städtischen Zentren (Ocaña, Convención, Tibú, El Tarra).

Humanitäre Krise

Die Zahl der von den paramilitärischen Übergriffen betroffenen Bevölkerung kann gegen 35'000 betragen. Davon sahen sich 15'000 zur Flucht gezwungen und haben sich in den wichtigsten regionalen Städten nie­dergelassen: u.a. in Convención, El Tarra, Ocaña, Cúcuta, Curumaní, Pailitas und Bucaramanga. Einige sind nach Venezuela geflüchtet.

Die kritischste Situation erleiden rund 12'000 Menschen, die seit Januar 2002 im Ort Bobalí im Gebirge La Motilona von den Paramilitärs eingekesselt sind. Die Paramilitärs erlauben ihnen nicht, die Region zu ver­lassen, wodurch Versorgungsengpässe entstehen und die Ernährungssicherheit, die Gesundheit usw. ge­fährdet sind, d.h. es wird eine grosse humanitäre Krise geschaffen.

Person

Ereignis

Ort

Datum

14 Personen

Massaker

Angalia (Tibú)

22.12.01

Dioselino León

Ermordet*

Filogringo (El Tarra)

08.12.01

Damián Vivas

Ermordet*

Filogringo (El Tarra)

08.12.01

40 Personen

Festnahme**

Filogringo (El Tarra)

22.12.01

Saúl Bustos

Ermordet

Weiler Bobalí (El Carmen)

27.12.01

10 Personen

Festnahme während mehrer er Tage**

Bovilandia (Curumaní)

26.12.01

Zwei Unbekannte N.N.

Ermordet

Guamalito (El Carmen)

05.01.02

Jonny Gutiérrez

Ermordet

Cartagenita (Convención)

13.01.02

José Noé Gutiérrez

Ermordet

Cartagenita (Convención)

13.01.02

Daniel Payares L.

Ermordet***

S. José Pitas (Convención)

16.01.02

Daniel Robles

Ermordet

El Tarra

28.12.01

Luis Alberto Cano

Ermordet

El Tarra

28.12.01

Ubernel Rico Roa

Ermordet

Guamalito (Convención)

21.01.02

Miguel Payares

Versuchter Mord****

La Libertad (Convención)


Eliceo C. Contreras

Zum Verschwinden gebracht

La Campana (La Tarra)

20.01.02

José Noé Ballena

Zum Verschwinden gebracht

La Campana (La Tarra)

20.01.02

Zwei Unbekannte N.N.

Zum Verschwinden gebracht

La Campana (La Tarra)

20.01.02

11 Personen

Festnahme*

Kilometer 77 (El Tarra)

20.01.02

Wilder Torres (Bürgermeister von Hacarí)

Ermordet

Filo Real (Hacarí)

10.01.02

Orfelina Pérez U.

Ermordet

Pachelly (Tibú)

00.12.01

Eladio Beltrán

Ermordet

Pachelly (Tibú)

00.12.01

Personen

Zum Verschwinden gebracht

Pachelly (Tibú)

00.12.01

Drei Unbekannte N.N.

Ermordet

Las Mercedes (Sardinata)

00.12.01

David Quintero

Ermordet****

La Trinidad (Convención)

16.01.02

Hugo Quintero

Ermordet****

La Trinidad (Convención)

16.01.02

Daniel Quintero

Ermordet****

La Trinidad (Convención)

16.01.02

Dairo Quintero

Ermordet****

La Trinidad (Convención)

16.01.02

Quelle: Informationen von Führungsleuten der Region mittels öffentlicher Bekanntmachungen oder per Telefon übermittelt.

*Nach Aussagen der Gemeinschaften handelt es sich um Bauern; nach Aussagen der 5. Armeebrigade um bei Gefechten Gefallene.

**Diese Personen wurden während mehrerer Tage festgehalten und von den Paramilitärs als menschliche Schutzschilder bei Gefechten mit der Guerilla oder als Schutz vor Minen missbraucht. Sie wurden zudem gezwungen, militärische Ausrüstung zu tragen.

***Wurde gezwungen, sein Grab zu schaufeln, dann wurde ihm die Kehle durchschnitten und eine Ladung Kaffee und Kakao im Wert von 6 Mio. Pesos gestohlen.

****Zuerst wurde gesagt, dass für diese Verbrechen die Paramilitärs verantwortlich zeichneten, doch glaubt man, dass sie in die Verantwortung des ELN fallen

Aufgrund dieser Situation erliess die Menschenrechtsorganisation Minga verschiedene Aufrufe und Auf­forderungen an die kolumbianische Regierung, damit sie dem Notstand entgegentrete, erhielt jedoch kei­nerlei positive Antwort. Aufgrund der erfolglosen Bemühungen gegenüber der Regierung reiste eine hu­manitäre Kommission in die Region, um die Schutzlosigkeit der Bevölkerung vor Ort zu überprüfen.3 Die Verletzlichkeit, das Leiden und die Schutzlosigkeit dieser Gemeinschaften - insbesondere die dramatische Lage der Kinder, rund 60% der Bevölkerung dieser Gemeinschaften - wurde vor Ort bestätigt.

Mittels dieser Kommission übermittelten die Gemeinschaften dem Staat und der Regierung drei zentrale Punkte, um ihre Situation teilweise zu überwinden:

  1. Dringende Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Energieträgern (Batterien, Benzin) durch staatliche Institutionen. Medizinische Versorgung aufgrund der Zunahme von Krankheiten und Epide­mien wie Malaria, Leishmaniasis, Amöben, Abzesse, Durchfallerkrankungen, akute Infektion der Atemwege, Hautausschlägen und Ausschlägen in den Gehörgängen, Hepatitis, Grippe, Parasiten und In­fektion der Harnwege u.a. Ebenso ist es notwendig, dass die von den Paramilitärs blockierten Zufahrts­strassen geöffnet werden und die indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften der Region Bobalí wieder zu ihrer Normalität zurückfinden. Dies ist eine Verpflichtung der Regierung, denn es handelt sich um eine Region des Landes, mit der sie eine juristische, politische und moralische Verpflichtung hat, dies nicht nur, weil sie die humanitäre Krise nicht verhindert hat, sondern weil die Armee mitverantwortlich für diese Situation ist.

  2. Dauernde Überwachung der Menschenrechtslage und des humanitären Völkerrechts. Die Gemeinschaften verlangen, dass sich die Militäroperationen nur gegen Kämpfende richten, in keinem Fall aber gegen die Zivilbevölkerung wie es im Catatumbo geschieht.

  3. Begleitung und Solidarität der internationalen Gemeinschaft, der Menschenrechtsorganisationen und der indigenen Völker der Welt.

Doch einen Monat nach dem Besuch der humanitären Kommission und ihrer Empfehlungen an die Regie­rung, hat keine ihrer Forderungen eine Antwort erhalten. Bedeutet dies, dass die Lage noch kritischer und bedrohlicher werden muss?

Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass zu der jetzigen humanitären Krise in den kommenden Monaten noch schlimmere Tage für diese Familien kommen werden, dies aufgrund der Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, ihr Land zu bearbeiten oder anderen Beschäftigungen für den eigenen und den regionalen Unterhalt nach zu gehen. Es wird weder gesät noch wird es Ernten geben im zweiten Halbjahr 2002. Es wird Nahrungsmittelknappheit geben, Bohnen, Mais, Yucca, Kochbananen und andere Lebensmittel werden feh­len, sowohl bei den vertriebenen Bauern in den ländlichen Zonen wie auch in den Städten, die von der re­gionalen Nahrungsmittelproduktion versorgt werden. Dies ist in Convención, El Carmen und Teorama der Fall.

Zuflucht in Städten

Die gewaltsame Vertreibung war derart massiv, dass die mittelgrossen Städte der Region zu Zufluchtstätten vertriebener Familien wurden, wobei familiäre, affektive und geografische Gründe den Ausschlag gaben, als es darum ging, sein Leben zu retten. Ein Teil der regionalen Krise - insbesondere der Gemeinden Ocaña und Convención - wurde von der humanitären Kommission bei ihrem Besuch vom 31. Januar bis 2. Februar 2002 im Catatumbo festgehalten.4

Ocaña: Offiziell sind 724 Personen als Vertriebene registriert, dies als direkte Folge der paramilitärischen Offensive im Mittleren Catatumbo. Die Vertriebenen sind in zwei Unterkünften untergebracht: Im Ver­sammlungshaus der Bauern und in der Schule John Kennedy. Die vertriebenen Familien stammen vorwie­gend aus Aserrío, San Pablo und den ländlichen Gebieten von Convención. Die Mehrheit der Vertriebenen fand jedoch Unterschlupf bei Freunden und Familienangehörigen.

Convención: Nach Angaben des Solidaritätsnetzes und des IKRK wurden bis jetzt 1'227 Personen als Ver­triebene registriert, davon sind 70% Kinder mit schweren gesundheitlichen Problemen. Schätzungsweise befinden sich jedoch 2'000 Vertriebene in Convención; ein Teil registrierte sich aus Angst nicht.

El Tarra: Die Zahl der Vertriebenen, die in La Tarra Zuflucht suchten, wird auf 2'000 geschätzt, die regis­trierte Zahl beträgt nur 300. Die Vertriebenen stammen vor allem aus ländlichen Gebieten der Ge­meinde, insbesondere aus Filogringo.

Cúcuta, Bucaramanga und andere Städte sind weitere Aufnahmeorte von Vertriebenen aus dem Cata­tumbo.

Die Region grenzt an Venezuela und es wird aufgrund der kritischen Sicherheitssituation der Gemeinschaf­ten befürchtet, dass diese nach Venezuela flüchten. Viele der Gemeinschaften, insbesondere jene von Bobalí, könnten, da die Möglichkeiten der Flucht in nahe Städte nicht besteht, den Weg durch den Urwald ins Nachbarland wagen, dies trotz der topografischen und klimatischen Schwierigkeiten. Man weiss von 70 Personen, welche die Grenze im Ort Rio de Oro nach Venezuela überschritten haben.

Vielleicht kann ein so kurzer Bericht wie dieser, der von einer schmerzlichen und perversen Realität be­richtet, nicht die wirkliche Dimension der Ereignisse im Catatumbo aufzeigen. Bleibt zu sagen, dass diese kolumbianischen Bauernfamilien alles verloren haben: Ernten, Hausrat, Kleider, Hühner, Maultiere, Vieh und das Schlimmste - das Recht auf Freiheit, Meinungsäusserung, freie Bewegung, kurz: ihr Recht auf Leben.

Ein Blick auf diese üppigen Gebiete des Catatumbos genügte, um zu zeigen, wie die Weiler zerstört, ver­brannt und verlassen zurück blieben... in Erwartung, dass eines Tages ihre Bewohner wieder zurück kehren, um sie wieder als KolumbianerInnen zu beleben, trotz der Verachtung durch den Staat und seine Regierung.

Schlussreflexion

Angesichts des sozialen Rechtsstaates, welcher durch die Verfassung Kolumbiens verankert ist, bringt uns die hier aufgezeigte humanitäre Krise des Catatumbo dazu, eine Reihe von Reflexionen anzuregen, die weit mehr als verurteilen oder beschuldigen, zu einer Debatte über das humanitäre Thema in Kolumbien und über die Verantwortung zur Prävention humanitärer Krisen oder ihrer Bearbeitung beitragen will.

Wir nehmen dabei den 2. Artikel der Verfassung als Ausgangspunkt: "Die Behörden der Republik sind eingesetzt, um alle in Kolumbien wohnhaften Personen zu schützen, ihr Leben, ihre Ehre, ihre Güter, ihren Glauben und alle weiteren Rechte und Freiheiten und um die Einhaltung der sozialen Verpflichtungen des Staates und Privater zu garantieren".

Bergebiet der Gemeinde Convención

Auf­nahmeort

Herkunftsort

Vertriebene

Erwachsene

Vertriebene Kinder

Von Blo­ckade Be­troffene

Humanitäre Situation

Weiler Honduras

La Libertad, Hon­duras und La Trini­dad (Convención)

289

458

2'050

Die Vertriebenen leiden unter Malaria, Hautkrankheiten, Durchfall. Sie er­nähren sich nur von Kochbananen, Yucca und hie und da von Fleisch.

Total der vertriebenen Bevölkerung: 2'797


Gebiet Alto Bobalí, Gemeinde El Carmen (Playas Lindas)

Aufnah­meort

Herkunftsort

Vertriebene

Erwachsene

Vertriebene Kinder

Von Blo­ckade Be­troffene

Humanitäre Situation

Weiler im Süden von Bobalí

La Libertad, Hon­duras und La Trini­dad (Convención)

272

423

4'896

In 24 Weilern und 4 Indianerschutzge­bieten

Die Bevölkerung leiden unter Malaria, Erbrechen, Hautkrankheiten, Durch­fall. Sie benötigen Reis, Rohzucker, Getreide, Pulvermilch, Hygieneartikel und Medikamente.

Total der betroffenen Bevölkerung: 5'591 Personen

Gemeinde Teorama

Aufnahmeort

Herkunftsort

Vertriebene Erwachsene

Vertriebene Kinder

Von Blockade Betroffene

Humanitäre Situation

Ländliche Region von Teorama

San Juancito

339

452

1'100

Ernährungskrise

Total der betroffenen Bevölkerung: 1'891 Personen

Konsolidierte Zahlen

Vertriebene Bauern: 2'500

Von Blockade betroffene bäuerliche Bevölkerung: 7'846

Von Blockade betroffene Indigenas: 2'500

Total der in Bobalí betroffenen Bevölkerung: 12'559

Quelle: Minga - Beobachtung vor Ort, März 2002

Im Artikel 6 der Verfassung heisst es: "Die Privatpersonen sind vor den Behörden nur verantwortlich, wenn sie die Verfassung oder Gesetze verletzen. Die öffentlichen Beamten sind aus dem gleichen Grund verant­wortlich und auch aus Unterlassung oder Überschreitung ihrer Kompetenzen im Rahmen ihrer Funktionen."

Im Bereich der Prävention hat die Legislative eine Reihe von Rechtsmitteln geschaffen, um den gewaltsa­men Vertreibungen vorzubeugen, so z.B. das Gesetz 387 von 1997 zur Prävention, zum Schutz und zur Be­treuung der gewaltvertriebenen Bevölkerung. In diesem Gesetz wird im Artikel 14 die Regierung aufgefor­dert, u.a. folgende Massnahmen zu treffen: "Bürgerliche und gemeinschaftliche Anstrengungen zum fried­lichen Zusammenleben zu fördern wie auch Aktionen der staatlichen Sicherheitskräfte gegen die Störfakto­ren."

Im Schlussparagraph heisst es: "Die spezielle, administrative Generaldirektion für Menschenrechte des In­nenministeriums soll mit den Gemeinde- und Departementsbehörden die Einberufung der Sicherheitsräte vereinbaren, wenn es fundierte Gründe gibt anzunehmen, dass eine gewaltsame Vertreibung bevorsteht." Diese Massnahme wurde in keinem Moment umgesetzt, trotz den verschiedenen Appellen an den Staat und die Nationalregierung, die sich in Gefahr befindenden Gemeinschaften zu schützen und die absehbare Ver­treibung zu verhindern. Selbst auf die Aufrufe des Sicherheitsrates der Gemeinde El Tarra erfolgte keine Reaktion.

Zu erwähnen sind auch die dauernden Empfehlungen von multilateralen Institutionen an die kolumbianische Regierung in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen, die Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und besonders gegen die gewaltsamen Vertreibungen. Hervorzuheben ist die Empfehlung der Interameri­kanischen Menschenrechtskommission der OAS: "Die Kommission ersucht die kolumbianische Regierung, wenn möglich Massnahmen zur Prävention der gewaltsamen Vertreibung von Personen zu treffen, insbe­sondere dort, wo die Vertreibung hauptsächlich durch Staatsbeamte verursacht wird."5

Diese Aufzählungen zeigen, dass der kolumbianische Staat nicht nur die Erfüllung seiner verfassungsmäs­sigen und rechtlichen Verpflichtungen unterlassen hat, weil er keinerlei Entscheide noch Aktionen getroffen oder veranlasst hat, um die gewaltsame Vertreibung in der Region von Bobalí in Folge des paramilitärischen Vormarsches im Mittleren Catatumbo zu verhindern, sondern dass er auch die vertriebenen Gemeinschaften weder geschützt, ihnen geholfen noch sie begleitet hat.

Im nationalen Strafrecht wird im Artikel 180 die gewaltsame Vertreibung als Delikt aufgeführt und die Strafen dafür festgehalten. Die Justiz sollte in diesem Fall die entsprechenden Untersuchungen aufnehmen, da es sich bei dem Delikt der gewaltsamen Vertreibung um ein Offizialdelikt und nicht um ein Antragsdelikt handelt. Das heisst, dass in jedem Fall die Justiz von sich aus Ermittlungen aufnehmen muss, auch wenn keine Anklagen eingereicht wurden. Bis jetzt hat die Staatsanwaltschaft nicht alle diese Ereignisse unter­sucht. Man weiss nichts darüber, ob die Militärjustiz Untersuchungen gegen Militärs aufgenommen hat, welche die Bevölkerung bedrohten und im Namen der paramilitärischen AUC handelten.

Das Desinteresse des kolumbianischen Staates gegenüber der humanitären Krise des Mittleren Catatumbo spricht für sich, nicht nur in Bezug auf die Unterlassung von Lösungen, sondern auch wegen der Unterlas­sung seiner Pflicht, die Delikte zu untersuchen und zu bestrafen und die paramilitärische Umzingelung zu durchbrechen. Mit seinem Verhalten trägt der Staat in besorgniserregender Weise zur Straflosigkeit bei.

2. Menschenrechte: Warnende Stimme der UNO

Erklärung der Kolumbianischen Juristenkommission über die Äusserungen der 58. UNO-Menschenrechtskom­mission in Bezug auf Kolumbien.

An der jährlich stattfindenden Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission, dem bedeutendsten Men­schenrechtsforum weltweit, die vom 18. März bis zum 26. April 2002 in Genf stattfand, wurden drei wich­tige Erklärungen zur Menschenrechtssituation in Kolumbien verabschiedet, welche zu einer Verbesserung der Lage beitragen sollten. Diese Erklärungen sind die Frucht einer Sonderdebatte über Kolumbien in der Menschenrechtskommission, die aufgrund verschiedener Berichte, welche der Kommission vorlagen und der Interventionen von Mitgliedstaaten, welche über die aktuelle Krise Kolumbiens besorgt sind, abgehalten wurde.

Die drei Erklärungen sind: Eine Erklärung der UNO-Menschenrechtskommission, welche das Schwerge­wicht auf die Besorgnis über die fehlende Erfüllung der klaren Empfehlungen der Menschenrechtskommis­sion in Bezug auf die Menschenrechte durch die kolumbianische Regierung; eine Warnung der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, sofort die notorischen Risiken der Verschärfung der Situation in naher Zukunft anzugehen; eine Mahnung einflussreicher Mitglieder der UNO-Menschenrechtskommission an die kolumbianischen Behörden, schärfere Massnahmen zur Verbesserung der Situation in diesem Jahr zu treffen.

1. Die Erklärung der UNO-Menschenrechtskommission

Die UNO-Menschenrechtskommission drückte in einer formellen Erklärung vom 25. April 02 ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtssituation und das humanitäre Völkerrecht in Kolumbien aus.

Zentraler Aspekt dieser Erklärung ist die Aufforderung an den kolumbianischen Staat, den Empfehlungen der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte nachzukommen und effiziente Massnahmen zu treffen, um der schweren Menschenrechtskrise in Kolumbien entgegen zu treten.

Die UNO-Menschenrechtskommission unterstützte das Büro der UNO-Hochkommissarin für Menschen­rechte in Bogota und den Bericht, den diese eine Woche zuvor vorgelegt hatte. Die Kommission hob auch die Bedeutung der Arbeit des Sondergesandten des Generalsekretärs der UNO über Menschenrechtsvertei­digerInnen und der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen hervor. In der Folge drängte die Kommission die kolumbianische Regierung zur Erfüllung der Empfehlungen.

Die Kommission verurteilte energisch die von paramilitärischen Gruppen und Staatsbeamten begangenen Verbrechen, wie auch die andauernden Verbindungen der staatlichen Sicherheitskräfte mit den Paramilitärs. Aufgrund der unbefriedigenden Resultate im Kampf gegen die paramilitärischen Gruppen, forderte die UNO-Menschenrechtskommission den kolumbianischen Staat auf, entschlossen gegen den Paramilitarismus vorzugehen.

Die Kommission verurteilte ebenfalls scharf die Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht durch die Guerilla. Sie forderte die kolumbianische Regierung auf, auf der Suche einer politischen Verhandlungslö­sung des bewaffneten Konfliktes in Kolumbien zu beharren und trotz des Konfliktes die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu respektieren.

Die Kommission drückte auch ihre grosse Sorge über die Straflosigkeit in Kolumbien aus, insbesondere in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie rief dazu auf, das internationale Recht und die Erlasse des kolumbianischen Verfassungsgerichtes bezüglich der Zustän­digkeit der zivilen Gerichte bei der Ermittlung und Aburteilung von Verletzungen der Menschenrechte zu respektieren.

Dem Bericht der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte folgend, drückte die UNO-Menschen­rechtskommission ihre Sorge über die Situation verschiedener Gruppen aus, insbesondere der Kinder, der Frauen, der Vertriebenen, der Gefangenen, der ethnischen Gruppen, der MenschenrechtsverteidigerInnen und GewerkschaftlerInnen. Die Kommission forderte den kolumbianischen Staat auf, deren Situation Be­achtung zu schenken und die notwendigen Massnahmen zu treffen, um deren Lage zu verbessern.

Angesichts der fehlenden Resultate der angekündigten Regierungspolitik in Bezug auf Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht, forderte die Kommission die kolumbianische Regierung auf, einen nationalen Aktionsplan zu entwerfen und umzusetzen.

Den jüngsten Beschluss des kolumbianischen Verfassungsgerichtes unterstützend, in dem das Gesetz über nationale Sicherheit (Gesetz 684 von 2001) als verfassungswidrig erklärt wurde, bat die Kommission die kolumbianische Regierung, das internationale Recht in Bezug auf die Menschenrechte in seiner nationalen Gesetzgebung voll und ganz zu respektieren.

2. Warnung der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte

Am 18. April 02 präsentierte die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte ihren Bericht zu Kolumbien vor der UNO-Menschenrechtskommission. Sie drückte ihre schwere und begründete Besorgnis über die fehlenden Resultate zum Schutz der Menschenrechte, wegen der Nichterfüllung der internationalen Emp­fehlungen und der daraus resultierenden Auswirkungen auf den Rechtsstaat aus. Dies alles reflektiert sich ihrer Meinung nach in der Annahme des Gesetzes über nationale Sicherheit und Verteidigung (Gesetz 684 von 2001). In diesem Sinne begrüsste sie den kürzlichen Entscheid des kolumbianischen Verfassungsge­richtes, worin das Gesetz als verfassungswidrig erklärt wurde.

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte warnte eindringlich vor einer von einem Präsident­schaftskandidaten angekündigten Massnahme, eine Million ziviler Kolumbianer zu bewaffnen. Diese Massnahme müsse von der internationalen Gemeinschaft zurück gewiesen werden, da damit die Zivilbe­völkerung in den Konflikt hinein gezogen würde. Diese Mahnung, welche im Kontext der Sorge über den Paramilitarismus gemacht wurden, zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu vermeiden, welche die Krise in Kolumbien noch weiter verschärfen würden.

3. Mahnung einflussreicher Mitglieder der UNO-Menschenrechtskommission

Die Europäische Union erklärte nach der Präsentation des Berichtes der UNO-Hochkommissarin für Men­schenrechte am 18. April 02, dass sie je nach Entwicklung der Lage in Kolumbien im kommenden Jahr be­reit sei in Erwägung zu ziehen, dass die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte ihren jährlichen Be­richt vor der UNO-Generalversammlung vorstellen kann. Kanada erklärte, dass dies aufgrund der Schwere der Situation in Kolumbien schon in diesem Jahr geschehen sollte.

Dies bedeutet, dass, sofern es keine substantielle Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kolumbien in den kommenden 12 Monaten gibt, die UNO ihre Aufmerksamkeit und ihre Forderungen gegenüber den kolumbianischen Behörden bezüglich des Schutzes der Menschenrechte erhöhen wird. Dies geschieht durch die Analyse der Situation Kolumbiens nicht nur durch die Menschenrechtskommission, wie es bisher ge­macht wurde, sondern auch durch die UNO-Generalversammlung selber. So würde die Situation Kolum­biens zweimal jährlich von Entscheidungsinstanzen der UNO geprüft.

Die Erklärung der UNO-Menschenrechtskommission, die Äusserung der Mitgliedstaaten der Kommission und die Warnung der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte sind von grosser Bedeutung. Sie zeigen der abtretenden wie der künftigen Regierung Kolumbiens - die neue Regierung wird am 7. August 02 ihr Amt antreten - die grundlegenden Aspekte der Besorgnis auf und weisen zusammen mit dem Bericht der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte und den thematischen Berichten einige Möglichkeiten zur Überwindung der Krise auf. Sie sind so eine wichtige und konkrete Unterstützung der unaufhörlichen Auf­rufe der kolumbianischen Zivilgesellschaft und verschiedener Organisationen der internationalen Gemein­schaft an die kolumbianischen Behörden. Diese Aufrufe werden weiter fortgesetzt, damit die Behörden ihren verfassungsmässigen Pflichten und den internationalen Abkommen in Bezug auf die Respektierung und den Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts nachkommen.

1Zeugenaussage eines vertriebenen Bauern von El Tarra, der sich z.Z. in der Gemeinde Convención aufhält. 1. Februar 2002

2In diesen Orten verübten die Paramilitärs derart abscheuliche Übergriffe, dass sie kaum zu beschreiben sind.

3Am 13. März 2002 ging eine humanitäre Kommission bis nach Bobalí (Serranía La Motilona in Nordsantander). Die Kommission wurde gebildet aus Vertretern des Innenministeriums, der Vizepräsidentschaft, dem UNO-Menschenrechtsbüro in Bogota, dem UNHCR, den internationalen NGO's Consejería en Proyectos PCS und Terre des Hommes, Privatärzten - diese behandelten in einem Tag gegen 200 Personen - Journalisten der englischen Nachrichtenagentur Reuter und der kolumbianischen NGO Minga.

4Der humanitären Kommission gehörten Vertreter des UNHCR, des UNO-Büro in Bogota, des Norwegischen Rates für Vertriebene, Christian Aid, Consejeria en Proyectos PCS, des Menschenrechtsbüros des Innenministerium, des Sozialen Solidaritätsnetzes, der Nationalen Sozialpastoral und Minga an.

5Empfehlung No. 71 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der OAS, OEA/SER.LV/II.95, DOC.7.CAPV, Colombia, Parrs. 71. Zitiert in den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen an den kolumbianischen Staat 1980 - 2000 herausgegeben vom UNO-Menschenrechtsbüro in Bogota, der Nationaluniversität, der Rechtfakultät und der Fakultät für Politische und Soziale Wissenschaften.

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